Waldbrandverordnung in Kraft

In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Mistelbach und in dessen Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen (wie zB das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer) verboten.

Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen.

Den gesamten verlautbarten Text der Waldbrandverordnung finden sie hier: Walbrandverordnung

Aufgrund des trockenen und milden Winters sind die Böden bis in die Tiefe ausgetrocknet. Es kam bereits zu mehreren Waldbränden in Niederösterreich.

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