An jedem Feuerlöscher befindet sich ein Typenschild sowie eine Bedienungsanleitung.

WICHTIG! Achten Sie auch auf die Prüfplakette!

Feuerlöscher-Überprüfung

Wann müssen tragbare Feuerlöscher überprüft werden?

  • nach jedem Gebrauch
  • sonst periodisch alle 2 Jahre durch einen geprüften Löscherwart
  • Prüfplakete beachten!

Hier auf der Homepage wird rechtzeitig Bekannt gegeben, wann man die Feuerlöscher bei uns im Feuerwehrhaus überprüfen lassen kann. Oder Sie tragen sich bei unserem Newsletter ein.

Richtige Anwendung von tragbaren Feuerlöschern

Feuer in Windrichtung angreifen

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Falsch
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Richtig

Flächenbrände vorne beginnend ablöschen

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Falsch
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Richtig

Aber: Tropf und Fließbrände von oben nach unten löschen

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Falsch
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Richtig

Genügend Löscher gleichzeitig einsetzen – nicht nacheinander

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Richtig

Vorsicht vor Wiederentzündung

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Falsch
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Richtig

Eingesetzte Feuerlöscher nicht mehr aufhängen.
Feuerlöscher neu Füllen lassen
.

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Falsch
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Richtig

Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen, sondern immer abdecken!

Überhitzes Fett kann zur Selbstentündung führen. Fettbrände sind die häufigste Ursache für Küchenbrände!

Tragbare Feuerlöscher sind die bekanntesten Kleinlöschgeräte.

Nach Art der verwendeten Löschmittel unterscheidet man folgende Löschertypen:

  • Wasserlöscher W, (Brandklasse A, mit Zusätzen auch B)
    Löschmittel ist Wasser, welchem nach Bedarf ein Frostschutzmittel für die frostbeständige Ausführung zugesetzt werden kann. Fallweise kann auch ein Netzmittel zur Oberflächenentspannung zugegeben werden. Wasserlöschern, die auch zur Brandbekämpfung der Brandklasse B eingesetzt werden können, wird filmbildendes Schaummittel (AFFF) zugemischt.
    Als Treibmittel wird Kohlendioxid verwendet. Die Hauptlöschwirkung ist Kühlung, daher geeignet zur Brandbekämpfung fester, glutbildender Brandstoffe wie Holz, Papier, Stroh, Textilien u. dgl.

Zur Bekämpfung von Metallbränden sind Wasserlöscher ungeeignet.
Füllmengen für die erste Löschhilfe: 6 und 9 Liter (TRVB F 124).
Die alte Ausführung hat 10 Liter Füllmenge (N 10).

  • Schaumlöscher S, (Brandklasse A, B)
    Löschmittel ist eine Wasser-Schaummittellösung, meist mit filmbildendem Schaummittel (AFFF), Treibmittel ist Kohlendioxid.
    Die Hauptlöschwirkungen sind Ersticken und Kühlen. Schaumlöscher sind ÖNORM EN 3ABWEHRENDER BRANDSCHUTZ 52 BM.I   BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES daher zur Brandbekämpfung von brennbaren Flüssigkeiten wie Benzin, Petroleum, Ölen und festen Brandstoffen wie Holz, Papier, Stroh und Textilien geeignet.Sie sind nicht geeignet zur Bekämpfung von Metallbränden.
    Füllmengen für die erste Löschhilfe: 6 und 9 Liter (TRVB F 124).
    Die alte Ausführung hat 10 Liter Füllmenge (S 10).
  • Pulverlöscher
    In Pulverlöschern können zwei Arten von Löschpulver zum Einsatz kommen;

     

    • Flammbrandpulver (BC-Pulver) oder Glutbrandpulver (ABC-Pulver). Alle Pulverlöscher verursachen durch die ausgestoßene Pulverwolke eine starke Sichtbehinderung und dürfen daher in Räumen mit Menschenansammlungen (Veranstaltungsstätten, Einkaufszentren, Hotels, Schulen) nicht verwendet werden.Füllmengen für die erste Löschhilfe: 6, 9 und 12 kg (TRVB F 124).
      „Autolöscher“ werden auch mit den nach der ÖNORM EN 3 möglichen Füllmengen von 1 und 2 kg hergestellt. Zum Mitführen im Auto ist aber unbedingt ein Pulverlöscher mit mindestens 2 kg Füllmenge zu empfehlen.
    • Flammbrandpulverlöscher P, (Brandklasse B, C) sind mit BC-Löschpulver befüllt und zur Bekämpfung von brennbaren Flüssigkeiten und brennbaren Gasen geeignet. Löschwirkend ist der Störeffekt.
      Glutbrandpulverlöscher G, (Brandklasse A, B, C) löschen mit ABC-Pulver und können zusätzlich zu den Brandklassen B und C auch zur Brandbekämpfung von festen, glutbildenden Stoffen eingesetzt werden. Das ABC-Pulver bildet auf der Glut eine Salzschmelze, die den Luftzutritt blockiert.
      Bei der Bekämpfung von Feststoffbränden mit ABC-Pulver ist aber immer mit Wasser nachzulöschen.
  • Kohlendioxidlöscher K, (Brandklasse B, C)
    auch als „CO2-Löscher“ bezeichnet, eignen sich besonders zur Bekämpfung von Bränden in EDV-Anlagen, Elektroanlagen (E-Verteiler, Schaltwarten, Relaisschränken etc.), Labors, Großküchen, Lackieranlagen etc. Sie können auch gegen Flüssigkeits- und Gasbrände eingesetzt werden. Das Löschmittel verursacht keine Verunreinigung, da sich Kohlendioxid rückstandsfrei verflüchtigt.
    Löschwirkend sind sowohl der Erstickungseffekt durch Verdrängung der Luft in Bodennähe, als auch der Störeffekt aufgrund der Vermischung des Löschgases mit der Luft.
    Kohlendioxid ist schwerer als Luft und sinkt zu Boden; es ist daher auch ein Stickgas. CO2-Löscher dürfen daher in tiefer gelegenen oder schlecht belüftbaren Räumen nicht verwendet werden!Füllmengen für die erste Löschhilfe: 2 und 5 kg (TRVB F 124).
    Die alte Ausführung hat eine Füllmenge von 6 kg CO2 (K 6).
  • Metallbrand-Pulverlöscher M, (Brandklasse D)
    Brennbare Metalle verbrennen in Form von Glut. Aufgrund der hohen Verbrennungstemperatur können normale Löschmittel (Wasser, Schaum,ABWEHRENDER BRANDSCHUTZ 53 BM.I    BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES Pulver, Kohlendioxid) wegen chemischer Reaktionen bei der Brandbekämpfung nicht  verwendet werden.Daher müssen eigene Metallbrand-Löschpulver eingesetzt werden, die auf der Metalloberfläche eine Schmelze bilden und durch Luftabschluss löschend wirken.
    Metallbrandpulver ist bei brennenden Metallspänen oder -stäuben über eine Löschbrause drucklos aufzubringen.

     Füllmengen: 6, 9 und 12 kg.

  • Fettbrandfeuerlöscher
    Diese Feuerlöscher wurden eigens zur Bekämpfung von Fettbränden wie Speisefette, Speiseöle, Frittieröle entwickelt und sind überall dort, wo mit heißem Fett gearbeitet wird, also für den Einsatz in Hotel-, Restaurant- und Großküchen, Gaststätten, Bäckereien etc. besonders gut geeignet.
    Das Löschmittel wirkt rasch, zuverlässig, aber nicht rückstandsfrei.

     

    D-Wandhydranten sind wichtige Geräte der ersten Löschhilfe, die den Vorteil haben, dass sie von einer Person bedient werden können und eine praktisch unbegrenzte Löschdauer haben.
    Sie sind in einem Wandkasten untergebracht und bestehen aus mindestens  30 m formfesten D-Schlauch (25 mm lichter Durchmesser), aufgerollt auf einer Schlauchhaspel, die in der hohlen Achse von der Wasserleitung über ein Absperrventil angespeist wird. Am Ende des Schlauches ist ein absperrbares D-Strahlrohr angekuppelt.

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